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Bundesregierung dementiert Pläne für EU-weite Krypto-Besteuerung

Bundesregierung dementiert Pläne für EU-weite Krypto-Besteuerung

BlocktrainerBlocktrainer2024/10/11 09:00
Von:Blocktrainer

In den vergangenen Monaten gab es immer wieder aufkeimende Diskussionen rund um eine mögliche Vereinheitlichung der Besteuerung von Kryptowährungen auf europäischer Ebene, durch die de facto die einjährige Haltefrist für Steuerfreiheit in Deutschland abgeschafft werden würde.

Insbesondere berichtete Blocktrainer.de über potenzielle Pläne, die in der EU diskutiert wurden, um die steuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen digitalen Vermögenswerten zu harmonisieren. Nun, nach kürzlich aufgekommenen Gerüchten über eine Intensivierung solcher Bestrebungen, erfolgte eine parlamentarische Anfrage der Gründerin der Initiative „Bitcoin im Bundestag“, Joana Cotar, an die Bundesregierung. Die Antwort liegt inzwischen vor.

Keine konkreten EU-Pläne bekannt!

Die einjährige Haltefrist ist ein zentraler Punkt in der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen in Deutschland. Sie ermöglicht es privaten Investoren, ihre Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und anderen digitalen Vermögenswerten steuerfrei zu realisieren, sofern sie diese mindestens ein Jahr lang gehalten haben. Eine Vereinheitlichung der Besteuerung auf EU-Ebene hätte diese Regelung potenziell gefährden können, da in vielen anderen EU-Ländern keine vergleichbare Steuerbefreiung existiert.

In ihrer schriftlichen Antwort vom 10. Oktober 2024 auf die Anfrage von Frau Cotar erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel jedoch, dass der Bundesregierung „keine konkreten Pläne oder Vorschläge“ zur Einführung einer einheitlichen Besteuerung von Kryptowerten auf EU-Ebene bekannt sind. Die Frage zielte insbesondere auf eine mögliche Abschaffung der in Deutschland geltenden einjährigen Haltefrist ab, durch die private Veräußerungsgewinne nach Ablauf dieser Frist steuerfrei sind. Die im Jahr 2023 diskutierte Idee, die eine europäische Steuer auf Kryptowerte thematisierte, sei jedoch „weder von der Europäischen Kommission noch von den Mitgliedstaaten weiter aufgegriffen worden“, heißt es in dem Antwortschreiben ​.

Hierzu sind der Bundesregierung derzeit keine konkreten Pläne oder Vorschläge bekannt. Der zitierte Artikel bezieht sich auf eine die Eigenmittel der Europäischen Union betreffende Entschließung des Europäischen Parlaments aus dem Jahre 2023. Die Idee einer „europäischen Steuer auf Kryptowerte“ wurde im weiteren Verlauf weder von der Europäischen Kommission noch von den Mitgliedstaaten aufgegriffen.
Aus dem Antwortschreiben der Bundesregierung

EU-Richtlinie DAC8: Zusammenarbeit statt Vereinheitlichung

Obwohl es keine unmittelbaren Pläne zur Vereinheitlichung der Besteuerung von Kryptowährungen gibt, betont die Bundesregierung in dem Schreiben die Bedeutung der Kooperation auf europäischer Ebene. Ein zentrales Element dieser Zusammenarbeit ist die Richtlinie (EU) 2023/2226, bekannt als DAC8 . Diese fördert den automatischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, einschließlich der Berichterstattung über Krypto-Transaktionen. Ziel von DAC8 ist es natürlich, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Transparenz im Umgang mit digitalen Vermögenswerten zu erhöhen.

Für Krypto-Investoren bedeutet dies zwar eine stärkere Überwachung ihrer Transaktionen, aber immerhin nicht zwangsläufig eine Änderung der steuerlichen Behandlung ihrer Gewinne. Während die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten intensiviert wird, bleibt die konkrete Ausgestaltung der Steuerregeln auf nationaler Ebene unberührt. Dies gibt Deutschland die Freiheit, die einjährige Haltefrist für private Investoren beizubehalten – sofern eine mögliche neue Bundesregierung dies nicht ändern wird.

Die Bundesregierung begrüßt die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten beim zukünftig Kryptowerte umfassenden automatischen Informationsaustausch [DAC8] und den inhaltlichen Austausch über die unterschiedlichen nationalen Besteuerungsregime, hebt aber zugleich die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die materiellrechtliche Ertragsbesteuerung hervor.
Aus dem Antwortschreiben der Bundesregierung

Fazit: Haltefrist bleibt vorerst bestehen

Die Antwort der Bundesregierung macht deutlich, dass eine EU-weite Vereinheitlichung der Krypto-Besteuerung aktuell nicht zu erwarten ist. Damit bleibt auch die in Deutschland geltende einjährige Haltefrist vorerst unangetastet. Dennoch bleibt es wichtig, die Entwicklungen auf europäischer Ebene aufmerksam zu verfolgen, da sich der politische Diskurs rund um die Besteuerung digitaler Vermögenswerte in den kommenden Jahren weiterentwickeln könnte. Blocktrainer.de wird auch in Zukunft über alle relevanten Neuerungen und deren Auswirkungen auf die Bitcoin-Community berichten. Wer seine Käufe, Verkäufe und Krypto-Transaktionen steuerlich einwandfrei nachverfolgen möchte, sollte am besten ein Tool wie CoinTracking benutzen, das man zunächst kostenlos verwenden kann.

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